01 Nov
Posted by: Schreibmaus in: Versicherungen
Per Gesetz wurde der “Führerschein mit 17″ eingeführt, deren Umsetzung obliegt dabei den Bundesländern. Fahranfänger, die an diesem so genannten Begleitenden Fahren teilnehmen dürfen nicht ohne eine Begleitperson fahren. Diese muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein und schon seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Michaela
Wer Inhaber eines Girokontos ist (was ja eher normal als ungewöhnlich ist) und dazu über einen Internetanschluss verfügt, der hat schon seit einigen Jahren die Möglichkeit, sein Konto bequem von zuhause aus über das Internet zu verwalten. Die Lösung lautet Homebanking, was man auch unter den Synonymen Online- oder Internet-Banking findet.
Das Online Banking bietet nun […]