Mitunter übernimmt der Arbeitgeber für Mitarbeiter mit kleinen Kindern die Kosten für einen Kindergartenplatz. Der Vorteil ist für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 33 EStG in voller Höhe steuer- und abgabenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Chef die Gebühr direkt an den Kindergarten oder an den Mitarbeiter überweist. Dieser Bonus gilt jedoch […]