Im Jahr 2006 geschahen in Deutschland 1,1 Millionen meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle. Daraufhin gewährten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 25 781 Verunglückten eine Rente.Passiert ein Unglück an einem Arbeitsplatz, sind die Helfer von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angehalten, den Verletzten zu einem sogenannten Durchgangsarzt (Amtsarzt) zu bringen.In der Regel sind das Fachärzte für Unfallchirurgie, die mit den Berufsgenossenschaften zusammenarbeiten.Bei Unfällen auf einer Dienstreise sollten Verletzte ebenfalls versuchen, einen Durchgangsarzt zu erreichen. Ein Muss ist das nicht. Im Notfall ist natürlich jeder Arzt willkommen. Die Praxisgebühr fällt bei Arbeitsunfällen nicht an.Tipp: Auslandseinsätze stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung. Sie müssen allerdings zeitlich begrenzt sein.
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