01 Feb
Posted by: Martina in: Versicherungen
Der Besitz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist aus gutem Grund unverzichtbar. Immerhin können ein Viertel der berufstätigen Menschen in Deutschland ihrem Beruf nicht bis zum Rentenalter nachgehen. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen der Psyche, Rückenbeschwerden oder auch Herz-Kreislauf-Probleme. In was für einer finanziellen Lage sich die Menschen befinden, wenn sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, ist nicht zu unterschätzen. Der Grund dafür ist dass nur noch Menschen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung haben, wenn sie vor dem 02.01.1961 geboren sind. Später geborene erhalten nur noch die so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wird in drei Stufen gegliedert, in denen sie ausgezahlt wird. Personen, die noch sechs Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten überhaupt keine Rente. Die, die noch in der Lage dazu sind drei bis sechs Stunden zu arbeiten, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente. Das würden, bei einem vorherigen Verdienst von zweitausend Euro, etwa 335€ sein. Die volle Erwerbsminderungsrente - in diesem Fall 670€ - bekommen erst die Menschen, die nicht mal mehr drei Stunden pro Tag arbeiten können. Einer der weiteren Gründe für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Beispiel, dass es sein kann, dass der Staat die berufsunfähige Person in einen anderen Beruf verweist. So kann etwa ein Fliesenleger, der Knieprobleme hat, in einem Bürojob eingesetzt werden. Diese private Vorsorge ist demnach sehr wichtig, um den bisher gelebten Lebensstandard einigermaßen halten zu können. Das Gute an dieser Versicherung ist, dass man sich die Beitragshöhe selber aussuchen kann und somit auch selber dafür sorgen kann, dass diese Rente später dementsprechend ausfällt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird monatlich ausgezahlt und viele der Versicherungsunternehmen verzichten auf den Verweis in einen anderen Beruf. Außerdem gibt es Anbieter, die schon ab dem sechsten Monat der Arbeitsunfähigkeit eintreten. Um überhaupt Anspruch auf diese Rente zu haben, muss ein Attest vom Arzt vorliegen, der bestätigt, dass diese Person tatsächlich berufsunfähig ist.
Martina
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