Zu Zeiten der Mindestlohnforderungen machen sich immer mehr Menschen Gedanken darüber, ob ihre Gehälter in Ordnung sind oder aber sie vielleicht ein zu geringes Einkommen erzielen. Die Gehälter sind aber auch teilweise recht ungerecht verteilt bzw. die Prioritäten der Gehaltskriterien falsch gelegt. Wenn man beispielsweise einmal bedenkt, dass eine ungelernte Reinigungskraft, die tagtäglich ein paar Stunden putzen geht (beispielsweise Büroräume und Ähnliches) bereits mit 15,00 € die Stunde nach Hause geht, wohingegen eine Rechtsanwaltsfachangestellte teilweise nicht einmal 10,00 € die Stunde verdient, diese jedoch in der Regel eine 3-jährige Ausbildung absolviert hat und evtl. an einer Fortbildung (Rechtsfachwirt z.B.) teilgenommen hat, dann kann einem dies schon ein ungerechtes Bild erzeugen. Hierzu ist natürlich zu bemerken, dass diese Aufteilung der Gelder nicht überall gleich ist. Zudem stellen diese Beträge Bruttogehälter dar, d.h. was am Ende jeder herausbekommt, liegt an der jeweiligen Steuerklasse des Angestellten bzw. Arbeiters.
Wenn man beispielsweise nicht verheiratet ist und keine Kinder hat (zumeist nach der Ausbildung), wird man automatisch in die Lohnsteuerklasse I eingetragen. Dies bedeutet, dass man lediglich den Pauschalbetrag der steuerfreien Bezüge in Anspruch nehmen kann. Wenn man verheiratet ist, kann man im Grunde zwischen 2 Lohnsteuerklassenvarianten wählen, hier beispielsweise III und V wählen oder aber auch IV und IV. Bei erstgenannter Variante zahlt derjenige Ehepartner, der sich in der Lohnsteuerklasse III befindet, weniger als derjenige, der die Lohnsteuerklasse IV gewählt hat. Die Lohnsteuerklassevariante IV und IV ergibt keine großen Unterschiede zu der Lohnsteuerklasse I. Entsprechend dieser Klassen wird dann halt die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag bemessen. Am Ende sind dann noch die Sozialversicherungen abzuziehen. Welche Beträge hier genau in Abzug gebracht werden und welches Nettogehalt dem zur Folge auf dem Konto landet, kann man im Grunde schon vor Antritt des Jobs anhand eines Lohn Rechner errechnen. So kann man im Grunde auch ausrechnen, welches Nettogehalt einem auf das Konto überwiesen wird, wenn man beispielsweise eine Lohnerhöhung erhält.
Silvia
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