Von der Pflicht einer Arbeitslosenversicherung sind alle Arbeitnehmer betroffen, es sei den es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Wie bei allen Solzialversicherungen, werden auch die Kosten der Arbeitslosenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der Beitrag 4,2 % des Bruttolohns.
Das Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, erwerbslosen Personen ein Einkommen zu sichern und ihnen wieder zurück ins Berufsleben zu helfen. Um allerdings im Falle einer Erwerbslosigkeit das Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. So muß die arbeitslos gewordene Person 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb der letzten zwei Jahre vorweisen können. Während dies für die meisten fest angestellten Arbeitnehmern kein Problem darstellt, leiden andere Berufsgruppen sehr stark unter diesem Gesetz. So kommen freischaffende Künstler (wie beispielsweise Schauspieler oder Musiker) nur sehr selten auf die nötigen 360 Arbeitstage.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von dem letzten beruflichen Monatseinkommen ab. Im Normalfall erhält die arbeitslose Person 70 % des normalen Bruttolohns. Im Falle einer Invalidität oder Unterhaltspflicht für Kinder, werden sogar 80% des Bruttolohns ausgezahlt.
Wer noch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat oder die geforderten 360 Arbeitstage nicht vorweisen kann, sollte das sogenannte Arbeitslosengeld 2 (auch bekannt als Hartz 4) beantragen.
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