Mitunter übernimmt der Arbeitgeber für Mitarbeiter mit kleinen Kindern die Kosten für einen Kindergartenplatz. Der Vorteil ist für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 33 EStG in voller Höhe steuer- und abgabenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Chef die Gebühr direkt an den Kindergarten oder an den Mitarbeiter überweist. Dieser Bonus gilt jedoch nur, wenn die Kinder außer Haus betreut werden und solange sie noch nicht schulpflichtig sind. Steuerfrei überweisen darf der Chef übrigens auch die Kosten für eine Tages- oder Wochenmutter und für eine Kinderkrippe. Nachteil: Sie können nicht einfach einen Teil Ihres Gehalts in einen Kindergartenzuschuss umwandeln lassen. Steuerfrei ist die Zahlung nur, wenn diese Zahlung ein Extra zum laufenden, vereinbarten Arbeitslohn ist.
Leave a reply
You must be logged in to post a comment.