Die Krankenversicherung für Tiere
Katzen- oder Hundehalter können ein Lied davon singen, ist das Tier mal krank kommen schnell mal Kosten von mehren Hundert Euro zusammen. Zum Glück können nun auch Katzen und Hunde krankenversichert werden.Grundsätzlich kann jeder Hund oder Katze, älter als 8 Wochen, in eine Krankenversicherung für Tiere aufgenommen werden. Die Obergrenze fürs Alter liegt in der Regel bei 8 Jahre für einen Hund und 10 Jahre für eine Katze.

Das Leistungsspektrum einer Tierkrankenversicherung ist breit gefächert. Viele Versicherung übernehmen die Kosten für Arzneimittel, notwendige chirurgische Eingriffe, Diagnostik, z. T. Therapien und sogar die Unterbringung in einer Tierklinik.

Ausgenommen sind dagegen meistens die Kosten für eine Sterilisation bzw. Kastration.

Auch im Ausland ist das Tier versichert, es gelten aber bestimmte Bestimmungen für Auslandsaufenthalten. Zu meist beschränken sich der Versicherungsschutz auf den europäischen Kontinent und über die Dauer von zwei Monaten.

Ähnlich wie bei der Rechtsschutzversicherung gibt es auch bei dieser Versicherung eine Wartezeit. Hier gilt aber: Die Kosten für den Vorsorgeschutz (z.B. Impfungen, Wurmkuren) und Unfallschutz werden ab Vertragsabschluss übernommen. Für alle darüber hinaus gehenden Versicherungsleistungen besteht eine Wartezeit von drei Monaten.

Vor dem Abschluss legt man meistens eine finanzielle Obergrenze (Deckungssumme) fest, das ist der maximale Betrag den Sie von Ihrer Tierversicherung erstattet kriegen.

Um die eigene Obergrenze zu bestimmen lohnt es sich die Rechnungen der vergangen Jahre anzuschauen oder man bespricht sich mit dem Tierarzt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten Summen zwischen 300 und 600 Euro an, wird ein ganzes Jahr keine Leistung beansprucht, so erhöht sich in der Regel der finanzielle Versicherungsschutz für das darauf folgende Jahr.
Durch die zahlreichen Anbieter sollte man auch die Krankenversicherung für Tiere vergleichen, mitunter gibt es den gleichen Versicherungsumfang für weniger Geld.